De 4 Vaargetijden - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Unoffiziell deutsche Übersetzung von offizielle niederländischen Version)

RESERVIERUNG, BUCHUNG UND BEZAHLUNG

  1. Der erstgenannte Name auf dem Buchungsformular muss dieses unterschreiben und akzeptiert damit, auch für die anderen Mitglieder der Gruppe, diese Geschäftsbedingungen. Der Unterschreibende wird im weiteren als “Mieter” bezeichnet.
  2. Soweit nichts anderes schriftlich zwischen Mieter und Veranstalter vereinbart ist, gelten ausschließlich die hier niedergelegten Geschäftsbedingungen.
  3. Der Mieter bestätigt ausdrücklich, diese Geschäftsbedingungen, die wesentlicher Bestandteil der Buchung sind, gelesen zu haben. Der Mieter akzeptiert diese Geschäftsbedingungen ohne jegliche Einschränkungen.
  4. Eine Buchungsanfrage wird erst dann zur verbindlichen Buchung, wenn das vom Mieter unterschriebene Buchungsformular zum Veranstalter geschickt wurde. Dies muß innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsanfrage erfolgen. Nach Anzahlung von 30% des Gesamtpreises erhält der Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Restbetrag des Gesamtpreises muß spätestens sechs Wochen vor Abreise bezahlt und auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Wird der Restbetrag nicht gezahlt, gilt die Reise als storniert.
  5. Der Veranstalter hat das Recht ohne Angabe von Gründen eine Buchung abzulehnen.

STORNIERUNGEN

  1. Der Mieter hat den Veranstalter unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn eine Reise storniert werden soll. Sollte eine Buchung früher als 90 Tage vor Abreise storniert werden, beträgt die Stornierungsgebühr 30% des Reisepreises. In allen anderen Fällen wird der gesamte Reisepreis fällig. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bei einer Versicherung Ihrer Wahl.
  2. Die Änderung des Reisedatums nach Bestätigung der Buchung wird als Stornierung betrachtet, es sei denn, der Veranstalter kann zum geänderten Datum die Reise durchführen.
  3. Für den Fall, dass der Veranstalter die Reise wegen Unverfügbarkeit des Schiffes oder aus Gründen, die sich dem Einfluß des Veranstalters entziehen, absagen muß,  wird der Veranstalter dem Mieter nach besten Kräften ein vergleichbares Schiff als Ersatz zur Verfügung stellen. Sollte dies unmöglich sein, erhält der Mieter den gesamten, bis dahin gezahlten Reisepreis zurück. Es gibt keine weitergehenden Vergütungen.
  4. Der Veranstalter wird alles in seiner Macht stehende tun, um die Reise so zu gestalten, wie sie geplant wurde. Er ist nicht verantwortlich für Verspätungen aufgrund von Reparaturen, Streiks, Überschwemmungen, Dürre oder andere Fälle, es sei denn, seine Verantwortlichkeit dafür kann nachgewiesen werden.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise für einen Einzelnen oder die ganze Gruppe abzubrechen, wenn, nach Auffassung des Veranstalters, diese Person oder die Gruppe die Sicherheit des Schiffes, der Mannschaft oder anderer Passagiere gefährdet oder wenn die Person oder die Gruppe sich ständig den Regeln oder Ratschlägen des Veranstalters widersetzt. Eine Reise, die aus solchen Gründen storniert wird, wird nicht ersetzt.

BESCHWERDEN UND VERÄNDERUNGEN

  1. Der Veranstalter und seine Mannschaft tun ihr Möglichstes, um dem Mieter eine sorgenfreie Ferienzeit zu bieten. Jegliche Beschwerden über die Reise sollten dem Veranstalter sofort mitgeteilt werden. Eine Beschwerde muß in schriftlicher Form vorgelegt werden und alle relevanten Details beinhalten, die den Veranstalter in die Lage setzen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Jegliche Beschwerde muß dem Eigentümer des Schiffes innerhalb von 28 Tagen nach dem Ende der Reise vorliegen. Der Veranstalter kann für keine sonstige Form der Beschwerde verantwortlich gemacht werden.
  2. Für den unwahrscheinlichen Fall, daß die Route geändert werden muß, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dies zu tun. Änderungen können beinhalten: Änderung der Fahrtroute, Änderung des Datums, Änderung des Anlegehafens, Änderung des Ablegehafens, Änderung der Region. Der Veranstalter wird den Mieter über diese möglichen Veränderungen so schnell wie möglich informieren.
  3. Für den Fall von Meinungsverschiedenheit zwischen Veranstalter und Mieter gilt als Gerichtsstand das Land, in dem der Veranstalter seinen Wohnort hat.
  4. Alle Broschüren und Preislisten sind mit größter Sorgfalt erstellt worden. Die Eigentümer können weder verantwortlich gemacht werden für etwaige Fehler oder Auslassungen noch für nachträgliche Änderungen in diesen Broschüren.

VERSICHERUNGEN UND PREISANPASSUNGEN

  1. Das Schiff ist vollkaskoversichert. Der Veranstalter hat eine Privathaftversicherung für jegliche Ansprüche der Passagiere gegen ihn. Eine Privathaftversicherung der Passagiere selbst oder eine Reisegepäckversicherung ist nicht enthalten. Der Veranstalter empfiehlt eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Für den Fall, dass der Reisende eine solche Versicherung nicht abschließt,  stellt er den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Trotzdem wird der Veranstalter dem Mieter so gut wie möglich helfen, sollte ein solcher Fall eintreten.
  2. Zwischenzeitliche Erhöhung der Preise für Benzin, Arbeit, Beförderungs- oder sonstiger Steuer gibt dem Veranstalter das Recht, die festgelegten Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt nur für den Fall, daß die Preise um mindestens 2% steigen. Keine Erhöhung des festgelegten Preises erfolgt, wenn der gesamte Reisebetrag bereits gezahlt wurde.